Der Rauch- und Wärmeabzug (RWA) bei Lichtkuppeln sorgt im Brandfall für ein sicheren Notausstieg.
Das Bewilux RWA-140° System ist ein Traversensystem für Lichtkuppeln und lässt sich in nahezu allen gängigen Aufsatzkränzen einbauen, bzw. nachrüsten.
Um unabhängig der Windeinflüsse zu sein, schreibt die SN EN 12101-2 Norm den Öffnungswinkel einer Lichtkuppel von 140° vor.
Gemäss die Brandschutzrichtlinie VKF 21-15 für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, «Anlageeigentümer oder –betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.».
Wir offerieren nicht nur die RWA 140°-Systeme, sondern auch die notwendigen RWA-Dienstleistungen für die Gebäudesicherheit im Brandfall:
1) Funktionskontrolle und Inbetriebnahme der RWA-Anlage im Beisein des Elektrikers inkl. Abnahmeprotokoll (gefordert gemäss Art. 6.2: «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Leistungsnachweis werden nach Vorliegen eines Installationsattests einer Abnahmeprüfung unterzogen.»).
2) Jährliche Wartung der RWA-Anlage (gefordert gemäss Art. 6.3: «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind periodisch zu kontrollieren.»).
Da RWA-Anlagen dem Schutz von Personen, sowie Anlagen und Gebäuden dienen, sollten sie regelmässig (mind. 1 mal jährlich) kontrolliert und gewartet werden. Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit der periodischen Kontrollen sowie den Abschluss der Wartungsverträge und sorgen somit für die Garantie, dass Ihre RWA-Anlage funktionsfähig bleibt.
Wir beraten Sie gerne über unsere RWA-Dienstleistungen. Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie.
Gemäss die Brandschutzrichtlinie VKF 21-15 für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, «Anlageeigentümer oder –betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.».
Wir offerieren nicht nur die RWA 140°-Systeme, sondern auch die notwendigen RWA-Dienstleistungen für die Gebäudesicherheit im Brandfall:
1) Funktionskontrolle und Inbetriebnahme der RWA-Anlage im Beisein des Elektrikers inkl. Abnahmeprotokoll (gefordert gemäss Art. 6.2: «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Leistungsnachweis werden nach Vorliegen eines Installationsattests einer Abnahmeprüfung unterzogen.»).
2) Jährliche Wartung der RWA-Anlage (gefordert gemäss Art. 6.3: «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind periodisch zu kontrollieren.»).
Da RWA-Anlagen dem Schutz von Personen, sowie Anlagen und Gebäuden dienen, sollten sie regelmässig (mind. 1 mal jährlich) kontrolliert und gewartet werden. Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit der periodischen Kontrollen sowie den Abschluss der Wartungsverträge und sorgen somit für die Garantie, dass Ihre RWA-Anlage funktionsfähig bleibt.
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